Boot Überlassung und Allgemeine Bedingungen

Die Deutsche Open Skiff Klasse e. V. möchte das Segeln in der O’pen Skiff Klasse fördern. Aus diesem Grund unterhält die KV eigene Boote. Diese Boote werden mit dem Ziel, möglichst vielen Kindern die Bootsklasse näher zu bringen oder den Umstieg in die Klasse zu erleichtern, eingesetzt.

Es sind die Szenarien “kurzzeitige Überlassung” und “langfristige Überlassung an Vereine” geplant. Als kurzeitige Überlassung werden zum Beispiel Events, wie z.B. große Regatten und Meisterschaften verstanden. Insbesondere soll auch die Idee “Nachhaltig Begeistern” unterstützt werden, bei der die Seglerinnen und Segler ohne eigenes KV-Boot anreisen und Regatten fahren.

Aus diesem Grund stellen wir hier transparent die Vorlage der Allgemeinen Bedingungen zur Überlassung bereit. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung. Die Freigabe obliegt dem Vorstand der Klassenvereinigung.

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Dein Name
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Bitte beschreibe: Name des Seglers und KV Mitglied, den Zweck/Regatta und den Zeitraum für die Anfrage.

Im Fall einer erfolgreichen Prüfung der Anfrage bekommst Du dann eine ausgefüllte Vereinbarung und ein Protokoll zur Unterschrift. Hier die Vorlage zur Vorschau.