Hiermit laden wir offiziell zur Mitgliederversammlung 2026 am 25.09.2026 in Seefeld ein.
Anlässlich der German Open findet am Freitag, 25.09.2026 um 19:00 Uhr die Mitgliederversammlung der Deutschen Open-Skiff-Klasse e. V. im Bräustüberl Schloß Seefeld, Schloßhof 4C · 82229 Seefeld statt. Der Weg dorthin ist nur wenige Minuten zu Fuß vom Regattagelände des SC Pilsensee.
Die Einladung wurde am 23.08.2026 veröffentlicht. Anträge zur Tagesordnung sind bis 01.09.2026 nicht eingegangen, sodass folgende Tagesordnung nun Bestand hat.
Tagesordnungspunkte
- Begrüßung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit
- Wahl des Protokollführers
- Genehmigung der Tagesordnung
- Bericht des Vorstandes inkl. Kassenbericht
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl des BGB-Vorstandes
- Abberufung des aktuellen BGB-Vorstandes*
- Wahl des 1. Vorsitzenden
- Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden
- Wahl der Beiräte
- Behandlung eingegangener Anträge und aktueller Themen
- Verschiedenes
Bisher bekannte Kandidaturen
Die Mitglieder des aktuellen Vorstandes stellen sich wie folgt zur (Neu)Wahl
| Ämter im Verein | Name |
| 1. Vorsitzender BGB Vorstand | Marcus Cremer |
| stellv. Vorsitzender BGB Vorstand (Finanzen) | Rico Hänel |
| stellv. Vorsitzender BGB Vorstand (Rangliste) | Florian Kühn |
| Beirat Obmann West | Bastian Glatz |
| Beirat Obmann Ost | Rico Hänel |
| Beirat Obmann Südwest | Sebastian Gläser |
| Beirat Obfrau Nord | Britta Becker |
Laut Satzung können weitere Beiratspositionen besetzt werden. Kandidaturen sind erwünscht.
Anträge
- Stimmberechtigte Mitglieder können gemäß § 8 der Satzung innerhalb einer Woche nach Veröffentlichung dieser Einladung (23.08.2026) begründete Anträge zur Tagesordnung einreichen.
- Diese Anträge sind in Textform zu richten an: vorstand@open-skiff.de
- Die endgültige Tagesordnung wird spätestens sieben Tage vor der Mitgliederversammlung veröffentlicht.
Folgende Fakten aus der Satzung bitten wir zu beachten:
- Weitere Anträge zur Tagesordnung sind bis zum 31.08.2026 möglich.
- Kandidaturen sollen bis spätestens bis 17.09.2026 um 18:00 Uhr in Textform an vorstand@open-skiff.de angemeldet werden.
- In der MV sind alle anwesenden Mitglieder stimmberechtigt, sofern sie seit mindestens drei Monaten Mitglied sind. Das Stimmrecht von Mitgliedern, die zum Tag der Versammlung das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss von einem Erziehungsberechtigten wahrgenommen werden. Das Stimmrecht von Minderjährigen (über 14) kann durch einen Erziehungsberechtigten ausgeübt werden. (Punkt 10 der Satzung)
- Der Vorstand und Mitglieder des Beirates werden mit ihrer Wahl für die Dauer ihrer Amtszeit automatisch zu stimmberechtigten Mitgliedern der DOSK und haben ungeachtet eigener Kinder eine eigene Stimme. Diese erlischt beim Ausscheiden oder Rücktritt. (Punkt 6 der Satzung)
- Beim Einlass werden wir die Stimmberechtigung überprüfen und Stimmkarten ausgeben um eine korrekte Wahl sicherzustellen.
Zu besetzende Ämter
Es werden gewählt:
- Vorsitzender
- 1 stellvertretender Vorsitzender
- 2. stellvertretender Vorsitzender
- Beiräte
- Kassenprüfer
Wahlleiter
- Die Mitgliederversammlung bestimmt vor Beginn der Wahlen einen Wahlleiter.
- Kandidaten für ein zu wählendes Amt sollen nicht Wahlleiter sein.
Wahl
Die Wahl erfolgt pro Amt wie folgt:
- Die Kandidaten stellen sich kurz vor.
- Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme.
- Gewählt ist der Kandidat mit den meisten gültigen Stimmen.
- Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl zwischen den stimmgleichen Kandidaten statt.
- Der Gewählte erklärt die Annahme der Wahl.
7. Abstimmungsform
Gemäß Satzung erfolgt die Abstimmung offen. Die Abstimmung erfolgt schriftlich zur Dokumentation. Verlangt mindestens ein stimmberechtigtes Mitglied eine geheime Wahl, wird geheim abgestimmt.
8. Enthaltungen
Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen und werden bei der Ermittlung der Mehrheit nicht berücksichtigt.
* da wir einen komplett neuen BGB-Vorstand ordnungsgemäß wählen wollen, muss der aktuelle Vorstand zunächst
abberufen werden oder zurücktreten. Da Anwesenheit und Rücktritt der Vorstände nicht sichergestellt werden können, schlagen wir nach §27 BGB die Abberufung durch die Mitgliederversammlung vor.
Mit sportlichen Grüßen
Marcus Cremer, 1. Vorsitzender Deutsche O’pen Skiff Klasse e. V.
