Vereinsrichtlinie Fotografieren und Filmen

Ziel dieser Richtlinie:
Der Schutz der Kinder und Jugendlichen hat höchste Priorität. Gleichzeitig möchten wir sportliche Momente dokumentieren und zur Öffentlichkeitsarbeit nutzen. Die folgenden Regeln stellen sicher, dass Foto- und Videoaufnahmen verantwortungsvoll und datenschutzkonform erfolgen.


1. Wer darf fotografieren?

  • Nur vom Verein beauftragte Personen (Trainer, Betreuer, autorisierte Eltern).
  • Spontanes „drauflos fotografieren“ durch andere Teilnehmende ist nicht erlaubt.
  • Beauftragte Personen werden in diese hier aufgeführten Regeln eingewiesen.

2. Was darf fotografiert werden?

  • Erlaubt:
    • Unbedenkliche sportliche Szenen (Segeln, Start, Zieleinlauf, Wassertraining).
    • Gruppen- und Actionfotos im öffentlichen Veranstaltungsbereich.
  • Nicht erlaubt:
    • Aufnahmen in Umkleiden, Sanitärbereichen oder Schlafräumen.
    • Situationen, die Kinder verletzlich, beschämend oder traurig zeigen.
    • Bilder mit Nacktheit oder körpernahen Detailaufnahmen.
    • Fotos von medizinischen Situationen oder Stürzen/Verletzungen.

3. Einwilligungen der Eltern

  • Es dürfen nur Kinder fotografiert werden, deren schriftliche Einwilligung vorliegt.
  • Eltern wählen selbst, ob Foto‑/Videoaufnahmen und welche Veröffentlichungsarten erlaubt sind (Einverständniserklärung)
  • Ein Widerruf kann jederzeit erfolgen – ab diesem Moment dürfen keine neuen Fotos mehr erstellt werden.

4. Speicherort der Aufnahmen

  • Aufnahmen werden sofort in den zentralen Vereinsordner (Microsoft OneDrive/SharePoint) hochgeladen.
  • Die Speicherung auf privaten Geräten (Smartphones, Cloud-Backups, Galerien) ist nicht dauerhaft erlaubt.
  • Nach dem Hochladen müssen die Aufnahmen vom privaten Gerät umgehend gelöscht werden.
  • Automatische Cloud‑Sicherungen müssen für Vereinsaufnahmen deaktiviert sein.

5. Umgang und Weitergabe

  • Fotos werden nur innerhalb des Vereins verwendet oder gemäß der erteilten Einwilligung veröffentlicht.
  • Keine Weitergabe über WhatsApp‑Gruppen, soziale Netzwerke oder private Messenger.
  • Presse erhält Fotos nur, wenn Eltern dieser Option zugestimmt haben.

6. Veröffentlichung von Bildern

  • Es werden ausschließlich respektvolle und unverfängliche Fotos veröffentlicht.
  • Vorzugsweise Gruppen- und Actionbilder, keine Nahporträts ohne ausdrückliche Zustimmung.
  • Bei Social-Media-Beiträgen achten wir auf eine zurückhaltende Darstellung und Jugendschutz.

7. Löschung und Dauer der Speicherung

  • Fotos werden gelöscht, wenn:
    • der Zweck entfällt,
    • Eltern ihre Einwilligung widerrufen,
    • das Bild nicht mehr benötigt wird.
  • Der Verein überprüft gespeicherte Medien regelmäßig.

8. Ansprechpartner

Bei Fragen oder Widerrufen:
vorstand@open-skiff.de
(Zuständig für Datenschutz und Medienverwaltung)